AGB
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber und der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2. Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. Änderungen gegenüber dem Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3. Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistung ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. um Gegenstand des vorliegenden Vertragsverhältnisses zu werden.
c) PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des ihm erteilten Auftrags nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber von dieser Absicht schriftlich zu verständigen und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an einen Dritten binnen 10 Tagen zu widersprechen.
e) PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. kann auch zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte als Subplaner heranziehen und diesen im Namen und für Rechnung der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. Aufträge erteilen. Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. ist jedoch verpflichtet den Auftraggeber schriftlich zu verständigen, wenn es beabsichtigt, Aufträge durch einen Subplaner durchführen zu lassen, und dem Auftraggeber die Möglichkeit einzuräumen, dieser Auftragserteilung an den Subplaner binnen einer Woche zu widersprechen; in diesem Fall hat Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. den Auftrag selbst durchzuführen.
4. Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich durch eingeschriebenen Brief binnen 14 Tage ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. innerhalb angemessener Frist, die im allgemeinen ein Drittel der für die Durchführung der Leistung vereinbarten Frist betragen soll, zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
c) PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. hat seine Leistungen mit der von ihm als Fachmann zu erwartenden Sorgfalt (§1299 ABGB) zu erbringen.
d) Beruht der Fehler oder Mangel auf einem von der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. zu vertretenden Umstand, so haftet die Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. für einen dem Auftraggeber hieraus entstehenden Schaden nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und je Auftrag nur bis zu einem Betrag von maximal € 70.000.00 für Vermögensschäden.
5. Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Verzug der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. unmöglich macht oder erheblich behindert, ist Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. zum Vertragsrücktritt berechtigt.
d) Ist Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Weiters findet §1168 ABGB Anwendung; bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. erbrachten Leistungen zu honorieren.
6. Honorar, Leistungsumfang
a) Sämtliche Honorare sind mangels abweichender Angaben in EURO erstellt.
b) In den angegebenen Honorarbeträgen ist die Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) nicht enthalten, diese ist gesondert vom Auftraggeber zu bezahlen.
c) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen, aus welchem Grunde auch immer, ist unzulässig.
7. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Büroleistungen ist der Sitz der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH.
8. Geheimhaltung
a) PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
b) PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. ist auch zur Geheimhaltung seiner Planungstätigkeit verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat. Nach Durchführung des Auftrages ist Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. berechtigt, das vertragsgegenständliche Werk gänzlich oder teilweise zu Werbezwecken zu veröffentlichen, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
9. Schutz der Pläne
a) PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. behält sich alle Rechte und Nutzungen an den von ihm erstellten Unterlagen (insbesondere Pläne, Prospekte, technische Unterlagen) vor.
b) Jede Nutzung (insbesondere Bearbeitung, Ausführung, Vervielfältigung, Verbreitung, öffentliche Vorführung, Zur Verfügung Stellung) der Unterlagen oder Teilen davon ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. zulässig. Sämtliche Unterlagen dürfen daher nur für die bei Auftragserteilung oder durch eine nachfolgende Vereinbarung ausdrücklich festgelegten Zwecke verwendet werden.
c) PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. ist berechtigt, der Auftraggeber verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Bekanntmachungen über das Projekt den Namen (Firma, Geschäftsbezeichnung) der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. anzugeben.
d) Im Falle des Zuwiderhandelns gegen diese Bestimmungen zum Schutz der Unterlagen hat Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. Anspruch auf ein Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der unautorisierten Nutzung, wobei die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzanspruches vorbehalten bleibt. Diese Pönale unterliegen nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast, dass der Auftraggeber nicht die Unterlagen der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. genutzt hat, obliegt dem Auftraggeber.
10. Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für Verträge zwischen Auftraggeber und Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. kommt ausschließlich österreichisches Recht zur Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Fa. PRESCON Technische Überprüfungs GmbH. vereinbart.